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Ethylenoxid in Gewürzen: Was Importeure heute prüfen müssen

Importeure sollten Ethylenoxid und 2-Chlorethanol an der fertigen Partie gesondert prüfen lassen. In der EU zählt die Summe beider Stoffe, für Gewürze gilt 0,1 mg/kg.

· 4 Min. Lesezeit · Creston & Co

Importeure müssen bei Ethylenoxid in Gewürzen heute vor allem eines prüfen lassen: die Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, gemessen an der fertig verpackten Partie mit einer dafür geeigneten Einzelmethode. Eine gewöhnliche Pestizid-Multimethode reicht dafür nicht zuverlässig aus.

Bei Gewürzen liegt der EU-Höchstgehalt auf Höhe der Bestimmungsgrenze, nämlich 0,1 mg/kg. Schon geringe Spuren können eine Partie daher unverkäuflich machen. Dieser Beitrag erklärt, was Sie vor Vertragsschluss, vor der Verladung und nach der Ankunft kontrollieren sollten.

Warum Ethylenoxid so streng behandelt wird

Ethylenoxid ist ein Gas, das in einigen Ländern zur Entkeimung eingesetzt wird. In der EU ist diese Behandlung für Lebensmittel nicht zugelassen. Der Stoff verflüchtigt sich zum Teil, wandelt sich aber auch in 2-Chlorethanol um, das deutlich länger im Produkt bleibt. Eine Ware kann also kaum noch Ethylenoxid zeigen und dennoch einen klaren 2-Chlorethanol-Befund haben. Deshalb reicht ein Bericht über nur einen der beiden Stoffe nicht als Nachweis.

Der Höchstgehalt ergibt sich aus der Pestizidverordnung (EG) Nr. 396/2005, geändert durch die Verordnung (EU) 2015/868. Prüfen Sie die aktuelle Zahl für Ihr konkretes Erzeugnis in der EU-Pestiziddatenbank. Für Sesam gilt ein anderer Wert und für Zusatzstoffe gelten eigene Regeln. Mischungen und Trockenprodukte müssen eigens betrachtet werden.

Was für Gewürze aus Indien gilt

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 führt in der von uns geprüften Fassung zahlreiche getrocknete Gewürze aus Indien in Anhang II auf, darunter Kreuzkümmel, Koriander, Fenchel, Ingwer und Kurkuma, jeweils mit Ethylenoxid als Prüfgrund. Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurde die frühere Sammelposition nach Warenarten und KN-Codes aufgeteilt. Für Paprika der Gattung Capsicum aus Indien und für Zimt gab es weitere Änderungen. Das berichtet das österreichische Finanzministerium.

Für Ware in Anhang II gilt: Die Sendung muss von einer amtlichen Bescheinigung und Analyseergebnissen der zuständigen indischen Behörde begleitet werden, und die Analyse muss aus einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor stammen. Hinzu kommt ein erhöhter Anteil amtlicher Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zu verstärkten EU-Kontrollen. Lassen Sie sich von Ihrem Zollagenten bestätigen, was für Ihren Code aktuell verlangt wird.

Ihre Prüfliste vor der Verschiffung

Wie Sie die übrigen Angaben auf dem Bericht beurteilen, zeigt der Beitrag Laboranalyse vor der Verschiffung.

  • Eine akkreditierte Methode speziell für Ethylenoxid und 2-Chlorethanol in Ihrer Warenart
  • Eine Bestimmungsgrenze, die deutlich genug unter dem geltenden Höchstgehalt liegt
  • Ergebnis für jeden Stoff und die Summe, ausgedrückt als Ethylenoxid
  • Probenahme aus der verpackten Partie, nach einer etwaigen Sterilisation
  • Partienummer auf dem Prüfzeugnis, die mit Packliste und Säcken übereinstimmt
  • Eine schriftliche Erklärung des Betriebs, dass keine Ethylenoxid-Behandlung erfolgt ist

Die Lieferkette befragen

Ein Verarbeiter kann selbst sauber arbeiten und trotzdem belastete Ware einkaufen. Das Risiko entsteht auch beim Zukauf von Zwischenware, bei Lohnsterilisation oder beim Lagerhalter. Stellen Sie deshalb konkrete Fragen.

  • Welche Anlage hat die Ware entkeimt, und mit welchem Verfahren?
  • Wurde zugekaufte Ware beigemischt, und liegen für sie eigene Analysen vor?
  • Findet im selben Gebäude oder Lager eine Begasung statt?
  • Gibt es einen Eingangstest auf Ethylenoxid, und wie oft fiel er auffällig aus?

Mischungen und Zutaten nicht vergessen

Bei Würzmischungen tragen mehrere Rohstoffe zum Ergebnis bei. Ein belasteter Bestandteil kann eine ganze Produktionscharge betreffen. Testen Sie deshalb auch Trägerstoffe und Zusatzstoffe, bei denen Ethylenoxid ebenfalls gefunden wurde, und bewahren Sie Rückstellmuster jeder Rohstoffpartie auf. Bewertungsfragen bei zusammengesetzten Erzeugnissen sollten Sie mit Ihrem Labor oder der zuständigen Lebensmittelüberwachung klären.

Trockenzwiebeln und Knoblauch fallen im Rückstandsrecht nicht in die Gruppe der Gewürze. Prüfen Sie sie trotzdem, wenn sie in Ihre Rezeptur gehen. Unsere Produktseiten zu Trockenzwiebeln und Trockenknoblauch (auf Englisch) nennen die typischen Prüfpunkte.

Wenn ein Befund auftritt

Liegt die Partie noch in Indien, wird sie nicht verladen. Mischen zur Verdünnung ist kein Ausweg, denn Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt es für Erzeugnisse über dem Höchstgehalt. Liegt sie bereits in der EU, sprechen Sie umgehend mit Ihrem Rechtsberater und der zuständigen Behörde, denn als Importeur tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Ware. Rückrufe werden öffentlich, etwa über lebensmittelwarnung.de. Zum Ablauf an der Grenze lesen Sie was tun bei einer Beanstandung.

Creston schreibt Ethylenoxid und 2-Chlorethanol in Ihren Prüfplan, entnimmt versiegelte Proben der gepackten Partie zur Analyse in einem NABL-akkreditierten Labor und überwacht die Verladung, für ein schriftlich vereinbartes Honorar. Sie kaufen direkt beim Betrieb. Um Ihre Prüfpläne durchzugehen, können Sie ein kostenloses Sourcing-Gespräch vereinbaren.