Bio-Gewürze aus Indien dürfen nur dann als Bio in die EU eingeführt werden, wenn eine von der EU anerkannte Kontrollstelle die Ware zertifiziert hat und für die Sendung eine elektronische Kontrollbescheinigung in TRACES vorliegt. Zusätzlich muss der Importeur selbst in das Bio-Kontrollsystem eingebunden sein, ein Zertifikat des Lieferanten allein genügt also nicht.
Für Importeure, Mischbetriebe und Abpacker entscheidet sich die Sache meist an drei Fragen: Fällt das Produkt unter die Anerkennung? Stimmt die Kontrollstelle? Und passt die Bescheinigung zur konkreten Partie?
Die EU-Importregeln für Bio-Gewürze aus Indien
Indien gehört zu den elf Drittländern, deren Bio-System die EU als gleichwertig anerkannt hat. In Indien läuft dieses System über das National Programme for Organic Production (NPOP), das von der Exportbehörde APEDA betreut wird. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 nennt für jedes Land die Produktkategorien und die Kontrollstellen. Prüfen Sie dort, ob Ihre Produktkategorie erfasst ist. Bei verarbeiteten Erzeugnissen wie Mischungen sollten Sie die Kategorie und die Ursprungsbedingungen besonders genau klären.
Die Anerkennung war bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Rat und Parlament haben sich laut Pressemitteilung des Rates vom 20. Oktober 2026 auf neue Regeln mit Übergangsbestimmungen geeinigt. Die Kommission hatte eine Verlängerung bis 2036 vorgeschlagen. Die formelle Annahme stand zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch aus. Bevor Sie Kontrakte mit Lieferung ab 2027 schließen, klären Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Kontrollstelle.
Kontrollstelle und Zertifikat prüfen
Die Liste der anerkannten indischen Kontrollstellen ändert sich. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1789 wurden im Juli 2026 einige Stellen ausgesetzt und andere neu aufgenommen, und mehrere änderten Namen oder Website. Ein älteres Zertifikat sagt deshalb wenig aus. Prüfen Sie vor jeder Erstbestellung und danach regelmäßig:
- Steht die Kontrollstelle aktuell im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2325, und zwar für die richtige Produktkategorie?
- Nennt das Zertifikat den Betrieb, der tatsächlich trocknet, mahlt und verpackt?
- Sind das konkrete Produkt und die Menge erfasst, und ist das Zertifikat am Verladetag gültig?
- Lässt sich die Ware vom Anbauer oder der Erzeugergruppe bis zur verladenen Partie zurückverfolgen?
- Liegt ein Transaktionsnachweis vor, wenn ein Händler zwischen Betrieb und Exporteur steht?
Die Kontrollbescheinigung in TRACES
Die Kontrollbescheinigung (Certificate of Inspection, COI) wird von der indischen Kontrollstelle in TRACES ausgestellt und muss vorliegen, bevor die Ware das Ausfuhrland verlässt. Das regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2306. Eine nachträglich ausgestellte Bescheinigung ist deshalb ein ernstes Warnzeichen.
Sie selbst müssen zuvor bei einer deutschen Öko-Kontrollstelle angemeldet sein, denn die Registrierung in TRACES setzt das voraus. Die weiteren Schritte, also die Bearbeitung durch Importeur und ersten Empfänger, bespricht Ihre Kontrollstelle mit Ihnen. Beginnen Sie damit früh, nicht erst bei der Ankunft des Containers in Hamburg oder Bremerhaven.
Bio heißt nicht rückstandsfrei
Die Bio-Zertifizierung regelt das Verfahren, sie ersetzt keine Laboranalyse. Alle allgemeinen Vorschriften gelten weiter, also auch die EU-Höchstgehalte für Pestizide und die Grenzwerte für Kontaminanten. Auch die verstärkten EU-Kontrollen für Lebensmittel aus Indien gelten für Bio-Ware. Wird in einer Bio-Partie ein nicht zugelassener Wirkstoff gefunden, steht schnell zusätzlich der Bio-Status infrage.
Für die Keimreduzierung bleibt bei Bio-Gewürzen in der Regel nur eine physikalische Behandlung. Ethylenoxid ist ohnehin ausgeschlossen. Klären Sie, ob und wie Dampfbehandlung beim Lieferanten im Bio-Zertifikat abgedeckt ist, und lesen Sie unseren Beitrag zu Dampfsterilisation oder unbehandelter Ware. Sinnvoll ist ein Prüfplan, der mindestens diese Punkte umfasst:
- Multimethode auf Pestizidrückstände, bewertet nach EU-Recht
- Ethylenoxid und 2-Chlorethanol
- Salmonellen und die übliche Mikrobiologie
- je nach Gewürz Aflatoxine, Ochratoxin A und Schwermetalle
- bei Pulvern ein Echtheitsnachweis, denn auch Bio-Ware kann verfälscht sein
Kennzeichnung und EU-Bio-Logo
Auch das Etikett braucht Aufmerksamkeit. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-240/23 entschieden, dass das EU-Bio-Logo nicht allein deshalb verwendet werden darf, weil ein Erzeugnis aus einem gleichwertig anerkannten Drittland stammt. Die neuen EU-Regeln können zusätzliche Anforderungen an die Logonutzung enthalten. Der Begriff Bio und die Logonutzung sind also getrennte Fragen. Wenn Sie abpacken oder eine Eigenmarke führen, klären Sie die Aufmachung vor dem Druck mit Ihrer Kontrollstelle und Ihrem Rechtsberater.
Wie Creston hilft
Creston zertifiziert nicht und ersetzt keine Kontrollstelle. Wir suchen in Indien Betriebe, deren Bio-Nachweise zur gewünschten Ware passen, auditieren sie, lassen jede Partie in einem NABL-akkreditierten Labor prüfen und überwachen die Verladung, für ein schriftlich vereinbartes Honorar. Sie kaufen direkt beim Betrieb. Wenn Sie Ihren Bio-Einkauf besprechen möchten, können Sie ein kostenloses Sourcing-Gespräch vereinbaren.
