Wer Zwiebeln und Knoblauch aus Indien nach Deutschland importieren will, kann das als getrocknete Ware grundsätzlich frei tun, nach denselben EU-Regeln wie in jedem Mitgliedstaat. Nötig sind eine EORI-Nummer, eine Zollanmeldung, vollständige Handelspapiere und vor allem Laborergebnisse, die zur jeweiligen Partie passen.
Dieser Beitrag behandelt getrocknete Ware: Flocken, Würfel, Granulat und Pulver. Für frische Zwiebeln und frischen Knoblauch gelten andere Regeln, etwa zum Pflanzengesundheitsrecht und zur Vermarktung. Lassen Sie diese gesondert klären, wenn Sie Frischware planen.
Wer in Deutschland zuständig ist
Das Lebensmittelrecht kommt überwiegend aus Brüssel, die Überwachung aber liegt bei den Ländern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert, führt die Informationen zum grenzüberschreitenden Handel und veröffentlicht Verzeichnisse der Kontrollstellen. Im Hafen Hamburg ist das Veterinär- und Einfuhramt zuständig, in Bremerhaven der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet). Die Zollabfertigung läuft über den Zoll.
Als Importeur sind Sie Lebensmittelunternehmer. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Ware den Vorschriften entspricht, und Ihr Betrieb muss bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sein.
Die Regeln, die eine Partie aufhalten können
Meist stoppt nicht das Papier eine Sendung, sondern ein Laborergebnis. Diese Vorschriften sollten Sie kennen:
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002: allgemeine Pflichten und Rückverfolgbarkeit.
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005: Höchstgehalte für Pestizidrückstände. Dazu gehört auch die Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol.
- Verordnung (EU) 2023/915: Höchstgehalte für Kontaminanten.
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005: mikrobiologische Kriterien, ergänzt durch Ihre eigenen Einkaufsgrenzen, etwa Salmonellen nicht nachweisbar in 25 g.
- Verordnung (EU) 2017/625: amtliche Kontrollen, auch stichprobenartig.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793: Liste bestimmter Waren unter verstärkter Kontrolle.
Getrocknete Zwiebeln und Knoblauch der Position 0712 standen nach unserer Durchsicht der Fassung vom Juni 2026 nicht auf der Indien-Liste der Verordnung 2019/1793. Das kann sich ändern, und die Stichprobenkontrolle bleibt in jedem Fall möglich. Mehr dazu lesen Sie unter verstärkte EU-Kontrollen für Lebensmittel aus Indien.
Die Dokumente für Ihre Partie
Halten Sie den folgenden Satz vor der Abfahrt des Schiffes bereit, und geben Sie ihn Ihrem Zollagenten rechtzeitig. Die ausführliche Liste enthält unsere Checkliste für Importdokumente.
- Handelsrechnung und Packliste mit Partienummern.
- Konnossement (Bill of Lading).
- Prüfzeugnis eines akkreditierten Labors zur selben Partie.
- Spezifikation und Erklärung des Betriebs zur Behandlung, etwa „ohne Ethylenoxid“.
- Ursprungszeugnis, sowie ein Präferenznachweis, falls Sie eine Zollpräferenz beantragen.
- Konformitätserklärung für die Verpackung mit Lebensmittelkontakt.
Zoll, Tarifnummer und Einfuhrabgaben
Die EORI-Nummer beantragen Sie beim Zoll. Die Zollanmeldung wird elektronisch über ATLAS abgegeben, in der Praxis meist durch einen Zollagenten. Getrocknete Zwiebeln fallen unter 0712 20 und getrockneter Knoblauch in der Regel unter 0712 90, die vollständige Nummer klärt unser Beitrag zu den Zolltarifnummern für Trockenzwiebeln und Knoblauch.
Die Sätze für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer prüfen Sie im EZT-online oder bei Ihrem Zollagenten, wir nennen hier keine Werte. Das Handelsabkommen zwischen Indien und der EU war zum Zeitpunkt dieses Beitrags ausgehandelt, aber noch nicht in Kraft. Prüfen Sie den Stand, bevor Sie für 2027 kalkulieren.
Etikett und Verwendung
Verkaufen Sie an Verarbeiter, muss die Ware rückverfolgbar sein und die nötigen Informationen müssen mitgegeben werden. Verkaufen Sie an Endverbraucher, gelten die Pflichtangaben auf Deutsch. Mehr dazu steht unter Rückverfolgbarkeit und Etikettierung. Planen Sie außerdem Zeit für den Fall einer Probenahme ein und klären Sie vorab, wo die Ware bis zum Ergebnis lagert und wer die dabei entstehenden Kosten trägt. Halten Sie Rückstellmuster jeder Partie bereit, damit Sie ein amtliches Ergebnis gegebenenfalls einordnen können. Einzelfragen klären Sie mit Ihrem Zollagenten und Ihrer zuständigen Behörde, denn dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie Creston hilft
Wir finden und auditieren Betriebe in Indien, lassen jede Partie in einem NABL-akkreditierten Labor gegen EU-Grenzwerte prüfen, überwachen die Verladung und kontrollieren die Exportdokumente vor der Abfahrt, für ein schriftlich vereinbartes Honorar. Sie kaufen direkt beim Betrieb. Unsere Produktseiten zu getrockneter Zwiebel und getrocknetem Knoblauch sind auf Englisch. Wenn Sie den ersten Import planen, können Sie ein kostenloses Sourcing-Gespräch vereinbaren.
