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Zolltarifnummern für Trockenzwiebeln und Knoblauch

Trockenzwiebeln gehören zur Zolltarifnummer 0712 20 00, getrockneter Knoblauch in die Unterposition 0712 90, meist 0712 90 90. Weiterverarbeitete Ware kann anders eingereiht werden.

· 3 Min. Lesezeit · Creston & Co

Trockenzwiebeln gehören im EU-Tarif zur Zolltarifnummer 0712 20 00, getrockneter Knoblauch zur Unterposition 0712 90 und dort nach unserem Verständnis in die Auffangnummer 0712 90 90, weil die Kombinierte Nomenklatur keine eigene Zeile für Knoblauch ausweist. Die elfstellige Nummer für Ihre Zollanmeldung bestätigt Ihr Zollagent oder der Zoll.

Die Position 0712 erfasst Gemüse, das getrocknet ist, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, gebrochen oder als Pulver, aber nicht weiter zubereitet. Flocken, Würfel, Granulat und Pulver bleiben deshalb in derselben Position. Entscheidend ist nicht die Körnung, sondern ob die Ware weiter verarbeitet wurde.

So ist die Zolltarifnummer aufgebaut

Für die Einfuhr nach Deutschland sind vier Ebenen wichtig. Die ersten sechs Stellen sind weltweit gleich, danach gehen die Systeme auseinander:

  • Sechs Stellen, HS: 0712 20 für getrocknete Zwiebeln und 0712 90 für anderes getrocknetes Gemüse.
  • Acht Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU: etwa 0712 20 00.
  • Zehn Stellen, TARIC: enthält Zollsätze, Präferenzen und Maßnahmen.
  • Elf Stellen, deutsche Codenummer in der Zollanmeldung, über EZT-online abrufbar.

Indische Nummern passen nicht automatisch

Auf der indischen Rechnung steht oft eine andere achtstellige Nummer. Der indische Zolltarif unterscheidet bei Knoblauch etwa 0712 90 20 für Pulver, 0712 90 30 für Flocken und 0712 90 40 für getrockneten Knoblauch. Zwiebeln stehen dort unter 0712 20 00. Diese Nummern gelten für die indische Ausfuhr. Übernehmen Sie sie nicht in Ihre deutsche Zollanmeldung, auch wenn sie ähnlich aussehen. Prüfen Sie allerdings, ob Rechnung, Packliste und Konnossement dieselbe Warenbeschreibung tragen. Abweichungen führen schnell zu Rückfragen.

Wann die Ware die Position 0712 verlässt

Fehler entstehen vor allem bei Produkten, die in denselben Betrieben entstehen, aber weiter bearbeitet wurden. Diese Fälle sollten Sie vor der Bestellung einreihen lassen:

  • Geröstete oder frittierte Zwiebeln und gerösteter Knoblauch: oft nicht mehr nur getrocknet, je nach Verarbeitung in Kapitel 20 oder 21 möglich.
  • Zwiebel- oder Knoblauchsalz sowie Mischungen mit Gewürzen: je nach Zusammensetzung etwa als Würzmischung in Kapitel 21 oder als Gewürzmischung in Position 0910.
  • Mischungen aus getrocknetem Gemüse: anders zu prüfen als reine Zwiebel.
  • Pulver mit Rieselhilfsmittel: Lassen Sie klären, ob der Zusatz die Einreihung ändert.

Eine andere Nummer kann einen anderen Zollsatz und andere Einfuhrkontrollen bedeuten. Einige Würzsaucen und Gewürzmischungen aus Indien sind etwa in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt, während Position 0712 dort nach unserer Durchsicht der Fassung vom Juni 2026 nicht für Indien genannt war. Wer Röstzwiebeln aus Indien kauft, sollte die Einreihung also besonders früh klären.

Wo Sie Zollsatz und Präferenz prüfen

Wir nennen hier bewusst keine Zollsätze, denn sie können sich ändern. Sie finden sie an zwei offiziellen Stellen: Über den EZT-online des deutschen Zolls ermitteln Sie die Warennummer und die Einfuhrumsatzsteuer, im TARIC der Europäischen Kommission die EU-Zollsätze und die Maßnahmen je Ursprungsland.

Prüfen Sie dort auch, ob für Indien bei Ihrer Warenlinie eine Präferenz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems besteht, und welchen Nachweis Sie dafür brauchen. Der Präferenzantrag gehört in die Zollanmeldung, und ohne gültigen Nachweis wird der reguläre Satz fällig. Die Verhandlungen über das Handelsabkommen zwischen Indien und der EU wurden im Januar 2026 abgeschlossen. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags war es jedoch nicht in Kraft. Prüfen Sie den Stand vor der Kalkulation Ihrer Einstandskosten.

Wenn die Einreihung unsicher ist

Bei neuen Produkten ist eine Rückfrage günstiger als eine spätere Nacherhebung. Geben Sie Ihrem Zollagenten deshalb diese Angaben:

  • genaue Zusammensetzung und alle Zusätze
  • Herstellverfahren, vor allem ob geröstet, frittiert oder gesalzen
  • Spezifikation und ein Muster
  • beabsichtigte Verwendung und Art der Aufmachung

Für mehr Rechtssicherheit können Sie beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen. Sie bindet die Zollbehörden in der EU für die beschriebene Ware. Das lohnt sich vor allem bei größeren Mengen oder Mischungen. Bewahren Sie die Unterlagen zur Einreihung zusammen mit Ihren Importdokumenten auf.

Wie Creston hilft

Wir geben keine Zollberatung. Wir sorgen aber dafür, dass Warenbeschreibung, Partienummern und Verfahrensangaben des Betriebs in den Exportdokumenten stimmen, damit Ihr Zollagent mit verlässlichen Angaben arbeiten kann. Dazu kommen Audit, Laborprüfung und Überwachung der Verladung für ein schriftlich vereinbartes Honorar. Wenn Sie ein neues Produkt planen, können Sie ein kostenloses Sourcing-Gespräch vereinbaren.